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TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
1. Die Teilnahme an einer Segelreise ist nur nach vorheriger Bezahlung
des gesamten Reisepreises möglich. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 20%
zu leisten, mindestens jedoch 150,- €. Spätestens vier Wochen vor Reisebeginn
ist die Restsumme fällig. Ein Sicherungsschein wird ausgestellt.
2. Die Buchung erfolgt schriftlich. Wird die Teilnahmeerklärung nicht
innerhalb von acht Tagen nach Eingang vom Veranstalter abgelehnt, kommt der
umseitig näher beschriebene Vertrag zustande.
3. Tritt ein Teilnehmer von der Reise zurück, so muss dem Veranstalter
oder dem Vermittler sofort Mitteilung gemacht werden. Stellt der Teilnehmer
eine Ersatzperson oder gelingt es dem Veranstalter, eine Ersatzperson zu
finden, so werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen - abzüglich einer
Verwaltungskostenpauschale von 30,- € und abzüglich eventuell darüber hinaus
entstandener Kosten - zurückerstattet, sobald die Ersatzperson den vollen
Reisepreis bezahlt hat. Der Veranstalter hat das Recht, eine Ersatzperson
abzulehnen, wenn diese den Erfordernissen einer Teilnahme an der Segelreise
nicht genügt.
Tritt der Teilnehmer trotzdem vom Vertrag zurück, so gelten folgende
Stornogebühren:
Stornierung bis 90 Tage vor Reisebeginn: pauschal 150,- €
Stornierung bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
Stornierung kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises.
Der Veranstalter räumt allen Teilnehmern im Falle eines Stornos ein, den
tatsächlichen Stornoschaden nachzuweisen.
4. Die ausgedruckten Reiserouten werden eingehalten, soweit das Wetter
und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Reiserouten-Abweichungen
bedingt durch Flaute, Sturm oder Nicht-Belastbarkeit der Crew begründen
keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segelreisen unvermeidbar sind.
Kann die geplante Reiseroute aus den o.a. Gründen nicht eingehalten werden,
setzt der Veranstalter bzw. sein Schiffsführer die neue oder weitere
Reiseroute fest. Der Veranstalter wird sich nach Massgabe aller gegebenen
Möglichkeiten dafür einsetzen, dass das Endziel der Reiseroute erreicht wird.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er auf einer Segelyacht Crewmitglied ist.
Die aktive Teilnahme jedes Einzelnen an der Bedienung der Yacht (im Rahmen
seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten und nach Anweisung durch den
Schiffsführer) wird erwartet.
5. Bei Segelreisen können sich
Abfahrtszeit und Ankunftszeit ändern, wenn auf der vorherigen Segelreise
widrige Wetterverhältnisse oder andere unvorhersehbare Ereignisse zu einer
Verzögerung geführt haben. Die Reise selbst kann sich durch solche Vorgänge
auch so verlängern, dass der Ankunftstag sich verzögert. Derartige
Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen oder aufgrund anderer
unvorhersehbarer Ereignisse sind bei Segelreisen manchmal unvermeidlich und
begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, es sei denn, es liegt ein
nachweisbares Verschulden des Veranstalters vor.
Mit seiner Unterschrift unter die Teilnahme-Erklärung anerkennt der
Teilnehmer, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller Sicherheitsmassnahmen des
Veranstalters eine Segelreise eine sportliche Veranstaltung darstellt und
diese der Natur der Sache nach ein Restrisiko beinhaltet.
6. Eine Haftung des Veranstalters oder Vermittlers für die
Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom
Ankunftsort der Segelreise ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des
Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
7. Folgende Kosten sind nicht im Reisepreis eingeschlossen:
Verpflegung, Liegeplatzgebühren während des Törns, Treibstoffkosten und
Reinigungskosten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Yacht innen und aussen
sauber zu halten und im gereinigten Zustand an die folgende Crew zu
übergeben.
8. Die Yacht ist kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige
und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.
9. Veranstalter oder Vermittler haften nicht für an Bord abhanden
gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Reiseteilnehmern.
Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.
10. Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, es
sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
Veranstalters herbeigeführt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt,
wenn für einen Schaden der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines
Leistungsträgers einzustehen hat.
11. Der Veranstalter haftet nicht für Reiseabbruch oder
Beeinträchtigung der Reise, wenn dies durch schlechte Wetterbedingungen,
Höhere Gewalt, wie Revolution, Streik, politische Unruhen, oder durch
Eingriffe von Hoher Hand, wie Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird.
12. Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Reisebeginn
bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 36 Stunden (bei
einwöchigen Segelreisen) bzw. 48 Stunden (bei zwei- oder mehrwöchigen
Segelreisen) den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Reisepreis
zurückzuverlangen. Die 36/48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten
Reisetages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis
zu 36 Stunden bei einwöchigen Segelreisen bzw. 48 Stunden bei zwei- oder
mehrwöchigen Segelreisen, verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung
einer wesentlichen Bordeinrichtung, entstehen keine Ersatzansprüche der
Teilnehmer. Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf
anteilige Rückerstattung des gezahlten Reisepreises ein. Fallen insgesamt
mehr als 48 Stunden bei einer einwöchigen Segelreise bzw. 72 Stunden bei
einer zwei- oder mehrwöchigen Segelreise durch Beschädigung etc. aus, so
besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter kann ggf.
eine Ersatzyacht stellen
13. Der Veranstalter behält sich vor, eine Segelreise - bei voller
Rückerstattung des gezahlten Reisepreises - aus Sicherheitsgründen zu
stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern nicht
zustande kommt oder sich durch Stornierungen nicht ergibt. Die
Wahrscheinlichkeit eines Reise-Stornos durch den Veranstalter aus diesem Grund
liegt nach jahrelangen Erfahrungen unter 2%.
14. Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach
dem vorgesehenen Ende der Reise dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt
werden.
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