Anmerkungen zum Segeltörn mit der S.Y. Pegasus

Die ausgeschriebenen Routen der Segelreisen können sich durch widrige Wetterbedingungen ändern. Bei einer notwendigen Änderung wird die Route vom Schiffsführer neu festgelegt.
Alle Preise gelten pro Person und Koje. Die angegebenen Hin- und Rückreisepreise sind Erfahrungswerte und nicht verbindlich. Wir vermitteln gern die Hin- und Rückreise über unser Reisebüro.

Der erstgenannte Tag ist Anreisetag. An diesem Tag sind die Törnteilnehmer/innen ab 16.00 Uhr an Bord willkommen. Der letztgenannte Tag ist letzter Törntag und Abreisetag. Die Yacht läuft meist gegen 15.00 Uhr ein. Die Teilnehmer/innen verlassen die Yacht bis 18.00 Uhr an diesem Tag (Sonderregelung für Törns P 26/04 bis P 28/04). Sollte der Rückflug oder die Rückreise erst am darauffolgenden Tag möglich sein, so ist der Schiffsführer gern bei der Buchung eines preiswerten Hotelzimmers in der Nähe der Marina behilflich.

Wie in allen Seegebieten kann auch auf der Ostsee Starkwind oder Sturm auftreten. Ölzeug und Stiefel sollten deshalb mitgebracht werden.
Auf allen Törns, die in Warnemünde enden, ist, falls gewünscht, eine Praxisprüfung für den Sportküstenschiffer-Schein (SKS) möglich. Auf bestimmten Törns ist auch eine Praxisprüfung für den Sportseeschifferschein (SSS) möglich. Zu allen Prüfungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Der Veranstalter behält sich vor, einen Törn - bei voller Rückerstattung des Törnpreises - zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Törnteilnehmer/innen nicht zustande kommt. Die Wahrscheinlichkeit eines Törn-Stornos liegt nach den Erfahrungen der letzten Jahre unter 2 %.

Anmerkung:
Bitte unbedingt eigene Bettwäsche mitbringen (ein oder zwei Laken, Bettbezug und Kopfkissenbezug, Handtuch). Steppdecken und Kopfkissen sind an Bord. Aus Staugründen bitte keinen eigenen Schlafsack und keine Koffer mitbringen (nur zusammenfaltbare Reisetaschen oder Seesäcke).
Nicht inklusive im Törnpreis sind: Hin- und Rückreise, Verpflegung (ca. 130,- € pro Person und Woche aus der gemeinsamen Bordkasse), Liegeplatzgebühren und Treibstoff (ca. 20,- bis 25,- € pro Person und Woche).
Wir empfehlen für die Organisation der Hin- und Rückreise unser Reisebüro (siehe Flugvermittlungsformular). Für die Durchführung der Hin- und Rückreise übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
 

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN:

1. Die Teilnahme an einer Segelreise ist nur nach vorheriger Bezahlung des gesamten Reisepreises möglich. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 20% zu leisten, mindestens jedoch 150,- €. Spätestens vier Wochen vor Reisebeginn ist die Restsumme fällig. Ein Sicherungsschein wird ausgestellt.

2. Die Buchung erfolgt schriftlich. Wird die Teilnahmeerklärung nicht innerhalb von acht Tagen nach Eingang vom Veranstalter abgelehnt, kommt der umseitig näher beschriebene Vertrag zustande.

3. Tritt ein Teilnehmer von der Reise zurück, so muss dem Veranstalter oder dem Vermittler sofort Mitteilung gemacht werden. Stellt der Teilnehmer eine Ersatzperson oder gelingt es dem Veranstalter, eine Ersatzperson zu finden, so werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen - abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 30,- € und abzüglich eventuell darüber hinaus entstandener Kosten - zurückerstattet, sobald die Ersatzperson den vollen Reisepreis bezahlt hat. Der Veranstalter hat das Recht, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn diese den Erfordernissen einer Teilnahme an der Segelreise nicht genügt.
Tritt der Teilnehmer trotzdem vom Vertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren:
Stornierung bis 90 Tage vor Reisebeginn: pauschal 150,- €
Stornierung bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
Stornierung kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises.
Der Veranstalter räumt allen Teilnehmern im Falle eines Stornos ein, den tatsächlichen Stornoschaden nachzuweisen.

4. Die ausgedruckten Reiserouten werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Reiserouten-Abweichungen bedingt durch Flaute, Sturm oder Nicht-Belastbarkeit der Crew begründen keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segelreisen unvermeidbar sind. Kann die geplante Reiseroute aus den o.a. Gründen nicht eingehalten werden, setzt der Veranstalter bzw. sein Schiffsführer die neue oder weitere Reiseroute fest. Der Veranstalter wird sich nach Massgabe aller gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass das Endziel der Reiseroute erreicht wird.

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er auf einer Segelyacht Crewmitglied ist. Die aktive Teilnahme jedes Einzelnen an der Bedienung der Yacht (im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten und nach Anweisung durch den Schiffsführer) wird erwartet.

5.  Bei Segelreisen können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit ändern, wenn auf der vorherigen Segelreise widrige Wetterverhältnisse oder andere unvorhersehbare Ereignisse zu einer Verzögerung geführt haben. Die Reise selbst kann sich durch solche Vorgänge auch so verlängern, dass der Ankunftstag sich verzögert. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen oder aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse sind bei Segelreisen manchmal unvermeidlich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, es sei denn, es liegt ein nachweisbares Verschulden des Veranstalters vor.

Mit seiner Unterschrift unter die Teilnahme-Erklärung anerkennt der Teilnehmer, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller Sicherheitsmassnahmen des Veranstalters eine Segelreise eine sportliche Veranstaltung darstellt und diese der Natur der Sache nach ein Restrisiko beinhaltet.

6. Eine Haftung des Veranstalters oder Vermittlers für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort der Segelreise ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

7. Folgende Kosten sind nicht im Reisepreis eingeschlossen: Verpflegung, Liegeplatzgebühren während des Törns, Treibstoffkosten und Reinigungskosten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Yacht innen und aussen sauber zu halten und im gereinigten Zustand an die folgende Crew zu übergeben.

8. Die Yacht ist kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.

9. Veranstalter oder Vermittler haften nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Reiseteilnehmern. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.

10. Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters herbeigeführt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen hat.

11. Der Veranstalter haftet nicht für Reiseabbruch oder Beeinträchtigung der Reise, wenn dies durch schlechte Wetter--bedingungen, Höhere Gewalt, wie Revolution, Streik, politische Unruhen, oder durch Eingriffe von Hoher Hand, wie Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird.

12. Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Reisebeginn bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 36 Stunden (bei einwöchigen Segelreisen) bzw. 48 Stunden (bei zwei- oder mehrwöchigen Segelreisen) den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Reisepreis zurückzuverlangen. Die 36/48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten Reisetages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 36 Stunden bei einwöchigen Segelreisen bzw. 48 Stunden bei zwei- oder mehrwöchigen Segelreisen, verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung, entstehen keine Ersatzansprüche der Teilnehmer. Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Reisepreises ein. Fallen insgesamt mehr als 48 Stunden bei einer einwöchigen Segelreise bzw. 72 Stunden bei einer zwei- oder mehrwöchigen Segelreise durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter kann ggf. eine Ersatzyacht stellen

13. Der Veranstalter behält sich vor, eine Segelreise - bei voller Rückerstattung des gezahlten Reisepreises - aus Sicherheitsgründen zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen nicht ergibt. Die Wahrscheinlichkeit eines Reise-Stornos durch den Veranstalter aus diesem Grund liegt nach jahrelangen Erfahrungen unter 2%.

14. Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach dem vorgesehenen Ende der Reise dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden.
 

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